Ihr erster Besuch bei uns

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Bitte beachten Sie:

Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen

Für gesetzlich versicherte Patienten ist eine Zuzahlung zur Therapie gesetzlich vorgeschrieben. Als zugelassene Therapiepraxis sind wir verpflichtet, diese einzuziehen. Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren, sofern keine offizielle Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vorliegt.

Terminabsagen

Bitte beachten Sie: Wird ein Termin kurzfristig oder ohne Absage nicht wahrgenommen, sind wir gemäß § 615 BGB berechtigt, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Diese Gebühr dient dem Ausgleich der Kosten für die für Sie reservierte Therapierzeit.

Checkliste für Ihren ersten Termin

Damit wir Sie bestmöglich und individuell behandeln können, bringen Sie bitte Folgendes zum ersten Termin mit:

Wichtige Informationen:

Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen
Für gesetzlich versicherte Patienten ist eine Zuzahlung zur Therapie gesetzlich vorgeschrieben. Als zugelassene Therapiepraxis sind wir verpflichtet diese einzuziehen.
Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren, sofern keine offizielle Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vorliegt.

Terminabsagen
Bitte beachten Sie: Wird ein Termin kurzfristig oder ohne Absage nicht wahrgenommen, sind wir gemäß § 615 BGB berechtigt, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Diese Gebühr dient dem Ausgleich der Kosten für die für Sie reservierte Therapierzeit.